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Korrekturen im Arbeitsförderungsrecht
Änderungen beim Vermittlungsgutschein, der Ich-AG und beim Arbeitslosengeld
Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom (BGBl 2004 I S. 2902) wurden punktuelle Änderungen des Arbeitsförderungsrechts vorgenommen, die überwiegend am (Tag nach der Gesetzesverkündung) und am in Kraft treten. Weil das Recht der Arbeitsförderung im SGB III geregelt ist, wird dieses im Art. 1 des neuen Gesetzes verschiedenen Modifikationen unterzogen.
I. Vorbemerkungen
Die wichtigsten Änderungen des SGB III werden nachfolgend vorgestellt. Nicht eingegangen wird auf den Art. 2 des neuen Gesetzes, der Korrekturen am Gesetz „Hartz IV” vornimmt – also an der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
II. Änderungen beim Vermittlungsgutschein
Weil das nach der bisherigen Fassung des § 421g SGB III von der Bundesagentur für Arbeit (BA) praktizierte Vermittlungsgutscheinverfahren zu Mitnahmeeffekten und zu Leistungsmissbrauch geführt hat, werden mit Wirkung ab dem Änderungen an dieser Gesetzesnorm vorgenommen. Unter Berücksichtigung dieser Modifikationen stellt sich der wesentliche Inhalt des § 421g SGB III nun wie folgt dar (kritisch dazu die Entschließung des Bundesrats vom , vgl. BR-Drs. 701/04):
Bezieher von Arbeitslosengeld, die nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb e...