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NWB Nr. 2 vom Seite 121 Fach 19 Seite 3267

Kreditsicherungsrecht

Ein Überblick über die wichtigsten Personal- und Realsicherheiten

Prof. Dr. Michael Frings

Das Kreditsicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil sich der Umfang der Kreditaufnahme bzw. Darlehensaufnahme sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich ständig vergrößert. Im Bereich des privaten Konsumgeschäfts geschieht die kontinuierlich ansteigende Zunahme von Darlehen dadurch, dass die Kunden ihre Zahlungsverpflichtungen häufig nicht mehr sofort begleichen, sondern entweder Ratenzahlungen vereinbaren oder Darlehen bei Kreditinstituten aufnehmen, um mit den Darlehensvaluta ihre Zahlungsverbindlichkeiten (aus Kaufverträgen, Reiseverträgen etc.) zu erfüllen. Auch im gewerblich-geschäftlichen Bereich nimmt der Umfang der Darlehensverbindlichkeiten ständig zu, weil vorhandenes Eigenkapital von Kaufleuten und kaufmännischen Unternehmungen immer weniger für Investitionen, Lagerhaltung etc. ausreicht.

I. Einleitung

Auch wenn der Gesetzgeber seit der Schuldrechtsmodernisierung in den §§ 488 ff. BGB nicht mehr von „Kredit”, sondern nur noch von „Darlehen” spricht, so ist in der Praxis derS. 122 Begriff der Kreditsicherung beibehalten worden. Unter diesem Begriff der Kreditsicherung versteht man die Sicherung der Ansprüche des Darlehensgebers gegenüber dem Darlehensnehmer. Diese Ansprüc...