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OLG Thüringen 14.09.2004 6 W 417/04, NWB 2/2005 S. 16

Gesellschaftsrecht | Auskunfts- und Einsichtsrecht eines GmbH-Gesellschafters

Das Auskunfts- und Einsichtsrecht eines GmbH-Gesellschafters ist grundsätzlich umfassend, unterliegt aber bestimmten Beschränkungen. Der Begriff der „Angelegenheit der Gesellschaft” ist umfassend zu verstehen; das Informationsrecht ist lediglich dann nicht mehr gegeben, wenn rein private Umstände Gegenstand der Auskunft sein sollen. Bei der Ausübung des Auskunfts- und Einsichtsrechts ist insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; der Gesellschafter muss das schonendste Mittel zur Erfüllung seines Informationsbedürfnisses wählen. Auskunft und Einsichtnahme sind lediglich unterschiedliche Informationsmittel, so dass ein Auskunftsverlangen auch durch Einsichtsgewährung und ein Einsichtverlangen auch durch Auskunftserteilung erteilt werden können, wenn hierdurch das Inform...