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BFH 20.07.2004 VII R 20/02, NWB 2/2005 S. 11

Finanzgerichtsordnung | Auswahlermessen bei Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern

Dem NWB BAAAB-40544 sind folgende Leitsätze vorangestellt: (1) Sind mehrere Personen als Gesamtschuldner zur Erfüllung einer Zollschuld verpflichtet, liegt die Entscheidung, gegen welchen Gesamtschuldner die Abgaben festgesetzt werden, im pflichtgemäßen Ermessen des Hauptzollamts. (2) Das Hauptzollamt trifft auch dann eine im pflichtgemäßen Ermessen liegende Auswahlentscheidung, wenn es die Abgaben gegen sämtliche in Betracht kommenden Gesamtschuldner festsetzt. (3) Die vom Hauptzollamt getroffene Auswahlentscheidung ist spätestens in der Einspruchsentscheidung zu begründen. Hat sich einer der in Anspruch genommenen Gesamtschuldner einer vorsätzlichen Steuerstraftat schuldig gemacht, der andere hingegen nicht, kann von einer Begründung, warum auch dieser als Abgabe...