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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 6 K 2422/02 BA EFG 2005 S. 339

Gesetze: BewG § 11 Abs. 2 Satz 2, VStR Abschn. 11 Abs. 1

Anteilsbewertung einer Holdinggesellschaft

Leitsatz

  1. Der gemeine Wert der Anteile einer Holdinggesellschaft ist jedenfalls dann mangels eines eigenen operativen Bereichs mit dem ungekürzten Vermögenswert festzustellen, wenn die Darlehensfinanzierung der Untergesellschaften als einzige über die Beteiligungsverwaltung hinausgehende Tätigkeit aus zuvor von den Darlehensempfängern ausgeschütteten Gewinnen gespeist wird.

  2. Aufwendungen im Interesse der Untergesellschaften werden in diesem Fall auch nicht bei einer marktunüblich niedrigen Verzinsung getätigt.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 509 Nr. 9
EFG 2005 S. 339
EFG 2005 S. 339 Nr. 5
DAAAB-41375

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