Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 1 vom Seite 49 Fach 18 Seite 4157

Zur Publizität von Jahresabschlüssen

Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 23. 9. 2004 in der Praxis

Prof. Dr. Dietrich Blaese

Man wirft zwar gerne den Blick auf den Nachbarn, scheut sich aber, die eigenen Geheimnisse preiszugeben. Diesen Zielkonflikt muss lösen, wer die Publizität des Jahresabschlusses gesetzlich regeln will. Der Gesetzgeber hat die Veröffentlichungsvorschriften im Kapitalgesellschaften und Co-Richtlinie-Gesetz neu geregelt, und der EuGH hat jetzt mit Beschl. v. - Rs. C-435/02 und C-103/03 seinen Segen dazu gegeben. So scheint die jahrelange Diskussion um die Publizitätsvorschriften zum Abschluss gekommen zu sein. Das ist Anlass für eine Zusammenfassung und einen Hinweis auf Gestaltungsmöglichkeiten.

I. Die Entscheidung des

1. Sachverhalt

Ein bekannter Zeitungsverlag aus Hamburg interessierte sich für zwei Wettbewerber, nämlich einen regionalen Zeitungsverlag und einen regionalen Radiosender, die beide in Nordrhein-Westfalen beheimatet sind und in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden. Er begehrte deshalb Einsicht in deren Jahresabschlüsse. Da die beiden Unternehmen keine Jahresabschlüsse zum Handelsregister eingereicht hatten, beantragte er beiS. 50 den Registergerichten, die beiden Unternehmen durch Ordnungsgeld zur Veröffentlichung zu zwingen.

Die Registergeric...