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NWB 1/2005 S. 7

Bilanzrecht | Verkündung des Bilanzrechtsreformgesetzes

Das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) v. ist im BGBl 2004 I S. 3166 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und dient der Fortentwicklung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts. Bis auf wenige Ausnahmen gelten die neuen Regelungen für Geschäftsjahre ab dem .