Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB 1/2005 S. 6

Grunderwerbsteuer | „Fusionen” von Wohnungsgesellschaften

Der durch das EURLUmsG eingefügte § 4 Nr. 8 GrEStG stellt den Übergang von Grundstücken bei „Fusionen” von Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften, die in den neuen Ländern belegen sind, von der Grunderwerbsteuer frei (s. dazu NWB Aktuelles Heft 50/2004). Die Europäische Kommission hat am die nach Art. 22 Abs. 8 Satz 1 EURLUmsG erforderliche Genehmigung erteilt. Damit ist 4 Nr. 8 GrEStG mit Wirkung vom in Kraft getreten (BMF, Bekanntmachung v. , BGBl 2004 I S. 3548).