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Einkommensteuer | Ausgaben im Zusammenhang mit einer tarifbegünstigten Entschädigung (§ 24 Nr. 1, § 34 EStG)
Das NWB GAAAB-40859 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Der Tarifvergünstigung unterliegt eine Entschädigung abzüglich der sachlich unmittelbar mit ihr in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. (2) Fallen mit der Entschädigung zusammenhängende Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten in einem der Vereinnahmung der Entschädigung vorausgehenden Besteuerungszeitraum an, mindern sie die regelbesteuerten Einkünfte dieses Zeitraums. Entsprechend mindert sich der dem ermäßigten Tarif unterliegende Betrag in dem Besteuerungszeitraum, in dem die Entschädigung als Einnahme zu erfassen ist. – Anmerkung: Das Ergebnis dieser lückenfüllenden Rechtsanwendung entspricht sicherlich den Wertungen des Einkommensteuergesetzgebers, der in anderem Zusammenha...