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Einkommensteuer | Gewerblicher Grundstückshandel (§ 15 Abs. 2 EStG)
Das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indiziert nicht die Nachhaltigkeit. Auch wenn mehr als drei Objekte mit einem einzigen Verkaufsgeschäft veräußert werden, ist das Kriterium der Nachhaltigkeit in der Regel nur dann erfüllt, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass noch andere derartige Grundstücksgeschäfte geplant waren ( NWB YAAAB-40532). – Anmerkung: Der Fall macht besonders deutlich, dass die Drei-Objekt-Grenze, ebenso wie übrigens auch der Fünfjahreszeitraum, nicht als starre Grenzen zu begreifen sind. Entscheidend ist daher stets die Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Bereits ausführlich kommentiert wird die Entscheidung von Neumann in Berater-Brief Vermögen 1/2005 S. 14.