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Übertragung einer 6b-Rücklage, wenn veräußertes und angeschafftes Wirtschaftsgut identisch sind?
Für die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven aus der Veräußerung von WG nach dem gilt wieder wie bereits vor 1999 die gesellschafterbezogene Betrachtungsweise (Änderung des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 10 EStG durch das UntStFG). Das FinMin des Saarlands hat mit Erlass vom - B/2-2 - 133/2004 - S 2139 zu der Frage Stellung genommen, ob im Rahmen des § 6b EStG bei gesellschafterbezogener Betrachtungsweise stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter WG nur auf bestimmte andere angeschaffte oder hergestellte WG übertragen werden können oder ob das veräußerte WG und das angeschaffte/hergestellte WG, auf das die stillen Reserven übertragen werden sollen, identisch sein können. Nach abgestimmter Auffassung des BMF und der obersten Finanzbehörden der Länder gilt: Das veräußerte WG und das angeschaffte/hergestellte WG, auf das die s...