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Bildung einer Ansparrücklage bei Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 7g Abs. 3 und Abs. 2 Nr. 1a EStG)
Wechselt der Stpfl. zu Beginn eines Wj von der Einnahmen-Überschussrechnung zum Bestandsvergleich, gilt kraft der Fiktion des § 7g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a 2. Halbsatz EStG 1997 das für die Ansparabschreibung vorausgesetzte Größenmerkmal auch dann als erfüllt, wenn das Betriebsvermögen, das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen wird, mehr als 400 000 DM beträgt ().
→ BBK F. 13 S. 4563