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BBK Nr. 1 vom Seite 11 Fach 5 Seite 706

Wichtige Werte in der Sozialversicherung 2005

von Ass. Bernd Borrmann, Recklinghausen
++ Kernaussagen ++

Wie in den Vorjahren hat der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung und die Sachbezugswerte für das Kj 2005 angepasst. Besondere Versicherungsgrenzen ergeben sich bei geringfügigen Beschäftigungen und im Niedriglohnsektor.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2005•   Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung•   EinmalzahlungenBezugsgröße in der Sozialversicherung
III.
Besondere Versicherungsgrenzen
Geringverdiener
Geringfügige Beschäftigung oder Tätigkeiten
II.
Gleitzone im Niedriglohnsektor
IV.
Bewertung von Sachbezügen 2005

I. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2005

1. Rentenversicherung

1.1 Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nach § 275c SGB VI für das Kj 2005 62 400 € jährlich und 5 200 € monatlich. Im Beitrittsgebiet betragen die entsprechenden Werte aufgrund des niedrigeren Einkommensniveaus 52 800 € jährlich und 4 400 € monatlich. Sie gelten für alle Arbeitsverhältnisse mit Arbeitgebern in der ehemaligen DDR, aber auch für Zweigniederlassungen und selbständige Betriebsst...