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FG Düsseldorf Urteil v. - 5 K 934/95 U

Arbeitnehmer-Sammelbeförderung

Leitsatz

Ein wegen der Verlagerung einer Produktionsstätte für die dorthin versetzten AN eingerichteter Buspendelverkehr zwischen dem bisherigen und dem neuen Beschäftigungsort dient nicht unternehmensfremden Zwecken, wenn der Unternehmer ein erhebliches Interesse an der Weiterbeschäftigung der AN hat, der neue Beschäftigungsort vom bisherigen mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand erreichbar ist und die Sammelbeförderung in einer anläßlich der Verlagerung geschlossenen Betriebsvereinbarung geregelt worden ist.

Fundstelle(n):
FAAAB-40829

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