Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung.
Bei einem ledigen Arbeitnehmer ist die doppelte Haushaltsführung anzuerkennen, wenn dieser mit seiner ebenfalls berufstätigen
Lebensgefährtin ein gemeinsames Kind hat und beide eine Wohnung zur Familienwohnung bestimmen.
Ein Familienhaushalt i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG entsteht dadurch, dass Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft,
die beide berufstätig sind, mit ihrem gemeinsamen Kind eine Familienwohnung beziehen, bzw. wenn den Partnern ein Kind geboren
wird, das in die Wohnung mit aufgenommen wird. Für eine solche Beurteilung spricht die verfassungskonforme Auslegung des § 9
Abs. 1 Nr. 5 EStG im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 264 EFG 2005 S. 264 Nr. 4 CAAAB-40775
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