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Entgeltfortzahlung | Wechsel der Steuerklasse bei Zuschuss zum Krankengeld
Der arbeitsvertraglich bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit im Anschluss an die gesetzliche Entgeltfortzahlung gestaffelt nach der Betriebszugehörigkeit für die Dauer von mehreren Monaten geschuldete vertraglich vereinbarte „Nettoausgleich” zwischen dem Krankengeld und dem „unter Berücksichtigung der Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben ermittelten fiktiven Nettogehalt” bestimmt sich nach den Verhältnissen des jeweiligen Anspruchsmonats. Die Änderung der Lohnsteuerklasse während des Anspruchszeitraums kann zur Verminderung oder zum Wegfall des Anspruchs auf Zuschusszahlungen führen ().