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NWB 52/53/2004 S. 407

Zivilrecht | Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen ist am im BGBl 2004 I S. 3102 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Richtlinie 2002/65/EG v. über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie zielt dabei auf eine europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen (z. B. Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung, Geldanlage) an Verbraucher insbesondere per Telefon, Fax oder Internet. Deshalb werden in die Vorschriften über Fernabsatzverträge nach §§ 312b ff. BGB sowie in die BGB-Informationspflichten-Verordnung die Besonderheiten über den Finanzdienstleistungsvertrieb eingearbeitet.