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BMF 27.10.2004 IV C 4 - S 2493 - 5/04, NWB 52/53/2004 S. 404

Einkommensteuer | Vordruck für den Antrag auf Altersvorsorgezulage 2004

Nach § 89 Abs. 1 EStG ist der Antrag auf Altersvorsorgezulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Die Vordruckmuster 2004 mit Erläuterungen hat das (BStBl 2004 I S. 951) bekannt gemacht; sie stehen auf der Homepage des Bundesamts für Finanzen unter der Adresse http://www.bff-online.de zum Download bereit.