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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 385/02

Gesetze: VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 52 Abs. 4 VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 49

Ausfuhrerstattung: Rückforderung bei fehlenden Nachweisen der Einfuhr in das Bestimmungsdrittland

Leitsatz

Ausfuhrerstattung ist zurückzufordern, wenn der Nachweis für die Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr in das Bestimmungsdrittland nicht vorgelegt wird. Zu den Vorlagefristen für Einfuhrnachweise in Fällen differenzierter Erstattung und zur Anwendung des Vertrauensschutzgrundsatzes in Rückforderungsfällen.

Fundstelle(n):
OAAAB-40450

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