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BBK 24/2004 S. 4458

Rückstellung für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eines Versicherungsvermittlers

Erhält der Versicherungsvertreter vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrags, so hat er gem. für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands zu bilden.

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