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Ausschreibung von Lohnsteuerbescheinigungen 2005
Für die Ausschreibung von LSt-Bescheinigungen und Besonderen LSt-Bescheinigungen durch den ArbG ohne maschinelle Lohnabrechnung für das Kj 2005 sind die Vorschriften des § 39d Abs. 3 und § 41b EStG sowie die Anordnungen in R 135 und 136 LStR 2005 sowie in R 135 Abs. 2 bis 4 und 6 LStR 2004 maßgebend. Zusätzlich zu den auf der LSt-Karte oder der Bescheinigung des FA eingetragenen Besteuerungsmerkmalen ist bei Vorlage einer LSt-Karte auch der amtliche Schlüssel (AGS) der Gemeinde, die die LSt-Karte ausgestellt hat, zu bescheinigen. Außerdem gilt gem. (BStBl 2004 I S. 961) Folgendes:
Unter der Nr. 2 der Vordrucke sind in dem dafür vorgesehenen Teilfeld die nachfolgenden gesetzlich vorgeschriebenen Großbuchstaben zu bescheinigen:
„S” ist einzutragen, wenn die LSt von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kj außer Betracht geblieben ist.
„B” ist einzutragen, wenn das Dienstverhältnis vor Ablauf des Kj endet und der AN für einen abgelaufenen Lohnzahlungszeitraum oder Lohnabrechnungszeitraum des Kj unter Berücksichtigung der Vorsorgepauschale nach § 10c Abs. 3 EStG zu besteuern war.
„V” ist einzutrage...