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NWB Nr. 51 vom Seite 4159 Fach 5a Seite 253

BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 1. Halbjahr 2004

von Ministerialdirigent a. D. Dr. Walter Kratzer, Bad Heilbrunn/Eckernförde

Steuerpflicht, Steuergegenstand

§§ 1, 2 GewStG

1. Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer

(BStBl 2004 II S. 17; LX816484) betr. Art. 2, 3, 12, 14, 106 GG; §§ 1, 2 GewStG.

Der BFH hat mit diesem Urteil entschieden, dass die Erhebung der GewSt nicht gegen das GG verstößt, da sie weder zu einem übermäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte des Gewerbetreibenden führt noch eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellt. Die Erhebung der GewSt verstößt nach Auffassung des BFH auch nicht gegen eine der Grundfreiheiten des EGV. Insbesondere stellt die Beschränkung der GewSt auf Gewerbebetriebe, soweit sie im Inland betrieben werden, keine Diskriminierung im Sinne des Gemeinschaftsrechts dar. Das BVerfG hatte zuvor in zahlreichen Entscheidungen die Vereinbarkeit der GewSt mit Art. 3 Abs. 1 GG bejaht; s. dazu , BVerfGE Bd. 13 S. 331; v. - 1 BvR 33/64, BVerfGE Bd. 21 S. 54).

Weitere Verfahren sind derzeit weder beim BVerfG noch beim BFH anhängig. Die Voraussetzungen für das Ruhen etwaiger Rechtsbehelfe nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO sind nicht mehr gegeben. Die FinVerw hat daher angeordnet, ü...