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Wettbewerbsrecht | Auskunft über SMS-Absender
Die Versendung unverlangter SMS-Werbung stellt eine rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung dar. Der Empfänger einer solchen SMS hat nach Maßgabe des § 13a UKlaG einen Anspruch gegen Telekommunikationsanbieter auf Auskunft über die Bestandsdaten des Absenders, um gegen diesen einen Unterlassungsanspruch durchsetzen zu können (, DuD 2004, 629).