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BMF 12.11.2004 IV A 7 - S 0338 - 22/04, NWB 51/2004 S. 395

Abgabenordnung | Anwendung des Mindeststeuersatzes bei beschränkt Steuerpflichtigen

Die Nr. (5) – Anwendung des Mindeststeuersatzes bei beschränkt Stpfl. (§ 50 Abs. 3 Satz 2 EStG) – der Liste der vorläufig vorzunehmenden Festsetzungen der ESt (s. dazu NWB EN-Nr. 1533/2004) ist gemäß mit sofortiger Wirkung gestrichen worden. Ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO) wegen der behaupteten Unvereinbarkeit des § 50 Abs. 3 Satz 2 EStG mit Europäischem Gemeinschaftsrecht kommt nicht mehr in Betracht. Die hinsichtlich der Anwendung des Mindeststeuersatzes bisher vorläufig durchgeführten Steuerfestsetzungen sind nach § 165 Abs. 2 Satz 2 AO zu ändern, soweit nach Maßgabe des (BStBl 2004 I S. 860) die ESt herabzusetzen ist. Kommt keine Steuerherabsetzung in Betracht und ist die Festsetzung der ESt auch aus anderen Gründen nicht aufzuheben oder zu ändern, ist die S...BStBl 2004 II S. 773