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Lohnsteuer | Aufwendungen für Auslandssprachkurse (§§ 4, 9, 12 EStG)
In dem Urt. v. - VI R 168/00 (NWB EN-Nr. 1291/2002) hat der BFH zwar grds. an den im (BStBl 1980 II S. 746) aufgestellten Merkmalen zur Abgrenzung von beruflicher und privater Veranlassung eines Auslandssprachkurses festgehalten. Der BFH hat ihre Geltung aber eingeschränkt, soweit sie in Widerspruch zu Art. 59 EGV (nach Änderung Art. 49 EG) stehen, der die Dienstleistungsfreiheit in den Mitgliedstaaten garantiert. Die bislang bei einer Gesamtwürdigung von privater und beruflicher Veranlassung einer Fortbildungsveranstaltung zugrunde gelegte Vermutung, es spreche für eine überwiegend private Veranlassung, wenn die Veranstaltung im Ausland stattfinde, und die u. a. daraus gezogene Folgerung der stl. Nichtanerkennung der entsprechenden Aufwendungen kann danach für Mitgliedstaaten der ...