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BFH Beschluss v. - III B 82/97

Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) begehrt Prozeßkostenhilfe (PKH) für sein beim Finanzgericht (FG) anhängiges Klageverfahren betreffend die Zurechnung von Einkünften aus Gewerbebetrieb (75 000 DM) und Vermietung und Verpachtung (31 DM) aus einer zusammen mit seinem Vater seit 1975 betriebenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), für die der Vater als Zustellvertreter eingesetzt war. Nach den Feststellungen des Beklagten (Finanzamt -- FA --) hat der Antragsteller im Laufe des Kalenderjahres 1983 gegenüber dem zuständigen Gewerbeamt sein Ausscheiden aus der GbR erklärt. Eine Gewerbeabmeldung ging am 2. September 1983 beim FA ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 937
SAAAB-39702

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