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BFH Beschluss v. - II B 27/97

I. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) sind je zur Hälfte Miteigentümer eines Grundstücks, das sie 1992 erworben und umgebaut haben. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt -- FA --) hat das zunächst als Zweifamilienhaus (mit einem Einheitswert von 56 100 DM) bewertete Grundstück mit Bescheid vom 21. September 1993 auf die Kläger zum 1. Januar 1993 fortgeschrieben. Außerdem führte das FA wegen der Umbaumaßnahmen im Jahre 1992 mit Bescheid vom 2. August 1994 eine Art- und Wertfortschreibung auf den 1. Januar 1993 zum Einfamilienhaus mit einem im Ertragswertverfahren ermittelten Einheitswert von 77 400 DM durch.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1246
DAAAB-39678

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