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BFH Urteil v. - V R 21/95

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) -- eine Hausverwaltungs-GbR -- errichtete durch die BauKG -- Inhaber X -- auf von der WohnKG gemieteten Grundstücken privat finanzierte Wohnungen und gewerbliche Räume (Block B 20 Wohnungen und gewerbliche Räume, Fertigstellung 1983, und Block C 56 Wohnungen, Fertigstellung 1984). An der Klägerin waren X und seine Schwester Y mit jeweils 49,5 v. H. und mit 1 v. H. die Verwaltungs-GmbH (VerwaltungsGmbH) beteiligt. Die Anteile an der Verwaltungs-GmbH hielten X zu 2/3 und Y zu 1/3.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 912
BFH/NV 1997 S. 912 Nr. -1
CAAAB-39447

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