Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Englischlehrerin. Im Streitjahr 1989 nahm sie im November an einem Studienkurs in Großbritannien teil. Veranstalter war der pädagogische Austauschdienst des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnehmer waren in englischen Gastfamilien untergebracht. Die Klägerin war für die Dauer des Kurses vom Dienst freigestellt. Der Dienstherr erstattete keine Kosten. Im Rahmen des Studienkurses nahm die Klägerin ausweislich des Programms u. a. an Schulbesichtigungen teil, hörte Vorträge über das englische Erziehungssystem und besuchte Oxford und Stratford-upon-Avon.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1997 S. 647 BFH/NV 1997 S. 647 Nr. -1 VAAAB-39432
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.