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BFH Beschluss v. - VIII R 51/97

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war Kommanditistin der Firma Y-GmbH & Co. KG. Mit Vertrag vom 20. Februar 1985 übertrug sie mit Wirkung vom 1. Januar 1985 ihren Kommanditanteil auf ihre Tochter. Der Gewinn der KG für 1984 wurde mit Bescheid vom 26. Juni 1989 einheitlich und gesondert festgestellt. Den dagegen von der Klägerin eingelegten Einspruch wies der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) mit Einspruchsentscheidung vom 29. Juni 1990 als unbegründet zurück.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 73
CAAAB-39327

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