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BFH Beschluss v. - VIII R 12/92

Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) wegen des nicht anerkannten Abzugs von Tantiemezahlungen an den als leitenden Angestellten tätigen Stiefsohn der alleinigen Kommanditistin, Klägerin zu 2, als Betriebsausgaben als unbegründet abgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 721
FAAAB-39313

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