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BFH Beschluss v. - V B 95/96

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ein gemeinnütziger Sportverein. Er unterhält eine Kunsteisbahn, deren Benutzung er sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern gegen Entgelt gestattet. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA --) unterwarf diese Einnahmen dem Regelsteuersatz. Den Einspruch des Klägers, der die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes begehrte, wies das FA zurück. Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 96
NAAAB-39170

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