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BFH Beschluss v. - V B 95/96

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist ein gemeinnütziger Sportverein. Er unterhält eine Kunsteisbahn, deren Benutzung er sowohl Mitgliedern als auch Nichtmitgliedern gegen Entgelt gestattet. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA --) unterwarf diese Einnahmen dem Regelsteuersatz. Den Einspruch des Klägers, der die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes begehrte, wies das FA zurück. Die Klage hatte nur zum Teil Erfolg.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 96
NAAAB-39170

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