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BFH Beschluss v. - V B 114/96

Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhielt in den Streitjahren (1986 bis 1988) von einer Firma X Rechnungen über den Kauf von LKW und erteilte der Firma Y Rechnungen über den Verkauf dieser LKW zu einem etwas höheren Kaufpreis. In den Rechnungen war die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG), die den Sachvortrag des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --) im wesentlichen bestätigten, handelte es sich um ein "Ringgeschäft", das im wirtschaftlichen Ergebnis einem Finanzierungskredit des Klägers an die Firma Y gleichkam.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 229
MAAAB-39101

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