Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Vereinsmitglieder sind die rechtlich selbständigen Landesverbände als eingetragene Vereine. Auf der unteren Organisationsstufe sind -- als nicht eingetragene Vereine -- die Ortsverbände angesiedelt. Die Vereinsaufgaben werden im wesentlichen von den Landes- und Ortsverbänden wahrgenommen. Sie erstrecken sich auf Erste- Hilfe- Leistungen, Rettungsdienst, Kranken- und Behindertentransport, Katastrophenschutz im In- und Ausland, Gesundheitsfürsorge, Unterhaltung von Krankenanstalten, Pflegeheimen, Altenheimen, Soziale Dienste, Jugendarbeit und ähnliche Aktivitäten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1998 S. 150 WAAAB-38934
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.