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BFH Beschluss v. - I B 107, 124/97

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) ist eine GmbH, die -- auf Drängen der Treuhandanstalt -- aus einem VEB auf der Grundlage der Verordnung zur Umwandlung von volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen in Kapitalgesellschaften vom 1. März 1990 (Gesetzblatt der DDR -- GBl DDR -- 1990, 107) hervorgegangen ist. Alleiniger Gesellschafter war ursprünglich die A-AG, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Treuhandanstalt. Diese übertrug mit notarieller Urkunde vom 28. Februar 1991 mit Rückwirkung zum 1. Juli 1990 ihren Anteil an der Antragstellerin zu 80 % auf B und zu jeweils 10 % auf C und D.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 716
HAAAB-38764

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