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BFH Urteil v. - XI R 1/95

Der Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in der ehemaligen DDR wissenschaftlicher Mitarbeiter, zunächst in X und ab 1980 in Y. Im September 1984 leitete der Rat des Bezirks Z -- Abt. Finanzen/Steuerfahndung -- gegen den Kläger ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verkürzung von Steuern und Abgaben ein. Er stehe im Verdacht, "sich durch den spekulativen Handel mit Briefmarken erheblich persönlich zu bereichern und vorsätzlich keine Steuern an den Staatshaushalt abzuführen". Dieser Verdacht wurde auf eine Vielzahl von Anzeigen zum An- und Verkauf von Briefmarken in Tageszeitungen gestützt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 874
BFH/NV 1996 S. 874 Nr. 12
GAAAB-38679

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