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BFH Urteil v. - VI R 77/94

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1989 als Beamter des Auswärtigen Amtes bei der Deutschen Botschaft in Paris tätig. Er unterhielt bei der B-Bank in X (Inland) ein Konto, auf welches der Arbeitgeber das monatliche Gehalt überwies. Nach einer Bescheinigung seines Arbeitgebers hatte der Kläger als Empfänger von Auslandsdienstbezügen ein Konto im Inland für die Gehaltszahlungen einzurichten. Der Kläger unterhielt neben diesem inländischen Konto ein weiteres Konto bei der C-Bank in Paris. Bei der B-Bank bestand ein Auslandsdauerauftrag, dem Kläger jeweils zu Beginn eines Monats ... FF auf das Konto in Paris zu überweisen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 541
BFH/NV 1996 S. 541 Nr. 7
XAAAB-38523

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