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BFH Urteil v. - VI R 37/94

Bei der Veranlagung des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) zur Einkommensteuer 1990 berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -- FA --) Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wegen mangelnden Nachweises nicht in voller Höhe. Der Einspruch des Klägers blieb im wesentlichen ohne Erfolg. Die Einspruchsentscheidung des FA wurde dem Kläger am 4. November 1992 zugestellt. Am 20. November 1992 ging bei dem FA ein Schreiben des Klägers mit folgendem Wortlaut ein:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 363
BFH/NV 1997 S. 363 Nr. -1
ZAAAB-38505

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