Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anträge auf steuerliche Einheit mit ausländischen Tochtergesellschaften aus niederländischer Sicht
Im niederländischen KStG ist in Art. 15 eine Regelung für eine steuerliche Konsolidierung enthalten. Aufgrund der Regelungen dieser steuerlichen Einheit (fiscale eenheid) unterliegt eine Muttergesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften der Besteuerung als ob nur ein Steuersubjekt existiert. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und rechtzeitig ein gemeinsamer Antrag gestellt werden.
Bis Ende 2002 galten als wichtigste Voraussetzungen, dass die Muttergesellschaft alle (in der Praxis: mindestens 99 % der) Anteile der Tochtergesellschaft seit Anfang des Jahres besitzen musste und sowohl die Mutter- als die Tochtergesellschaft eine in den Niederlanden ansässige Kapitalgesellschaft sein mussten. Der Antrag musste vor dem Jahresende gestellt werden und hatte dann rückwirkende Geltung bis zum Anfang des Geschäftsjahres.
Zum sind neue Regelungen für die steuerliche Einheit in Kraft getreten, wobei auch die Voraussetzungen angepasst worden sind. So ist die Beteiligungsquote auf mindestens 95 % gesenkt worden, wobei auch mittelbare Beteiligungen mitgezählt werden dürfen. Zudem können jetzt auch im Ausland ansässige Kapitalgesellschaften als Muttergesellschaft einer steuerlichen Ein...