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Reform der Unternehmensbesteuerung in Finnland
I. Ausgangslage
Das bisherige System der Unternehmensbesteuerung in Finnland lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Bis 1992/1993 wurden bei natürlichen Personen alle Einkünfte progressiv besteuert. Dann wurde die Unterscheidung in Kapital- und Erwerbseinkünfte eingeführt. Danach unterliegen Kapitaleinkünfte nur einer linearen staatlichen Einkommensteuer von zuletzt 29 %. Erwerbseinkünfte unterliegen dagegen einer linearen kommunalen Steuer, deren Höhe die Kommunen in einem gewissen Umfang selbst festlegen können, und einer progressiven staatlichen Steuer, so dass sich für sie zuletzt ein maximaler Marginalsteuersatz von 55 % ab einem steuerbaren Jahreseinkommen von 55 200 € ergab.
Kapitalgesellschaften sind selbst Steuersubjekte und haben nur Kapitaleinkünfte, die linear mit 29 % besteuert werden, während bei Personengesellschaften der einzelne Gesellschafter als Steuersubjekt behandelt wird. Dividendenausschüttungen börsennotierter Aktiengesellschaften unterliegen beim Aktionär einem linearen Steuersatz von 29 %, da sie in vollem Umfang als Kapitaleinkünfte angesehen werden. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde das System der Vollanrechnung (a...