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BFH Beschluss v. - VII B 44/96

Aus einer Zusammenveranlagung der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) mit ihrem Ehemann zur Einkommensteuer bestehen erhebliche Steuerrückstände, die auf Antrag der Eheleute vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt -- FA --) durch Bescheid gemäß den §§ 268 ff. der Abgabenordnung (AO 1977) auf die Eheleute auf geteilt worden sind. Hiernach entfielen die Steuerrückstände im wesentlichen auf den Ehemann der Klägerin.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 871
BFH/NV 1996 S. 871 Nr. 12
GAAAB-38277

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