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BBV Nr. 12 vom Seite 9

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Steuerspar- und -stundungsmodell

dargestellt am Beispiel einer Discount-Zertifikate-GbR

Anton-Rudolf Götzenberger

Discount-Zertifikate – Normalfall der Besteuerung

Nimmt ein konservativer Geldanleger Discount-Zertifikate in sein Depot, hat er daraus erzielte Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte zu versteuern, soweit er das Zertifikat nicht länger als ein Jahr im Depot hält.

Discount-Zertifikate sind von Großbanken begebene Schuldverschreibungen auf bestimmte Basiswerte wie Aktien oder Aktienindizes. Der Erfolg eines solchen Papiers hängt davon ab, ob der Kurs des jeweiligen Basiswertes zum Laufzeitende über oder unter einem so genannten Cap, einer in den Zertifikatebedingungen festgelegten Obergrenze liegt. Liegt der Kurs des Basiswertes zum Laufzeitende unter dem Cap, erhält der Investor eine Auszahlung in Höhe des Kurses; liegt der Basiswert über dem Cap, erhält der Investor eine Auszahlung in Höhe des Cap. Damit fällt dieses Wertpapier unter die Kategorie des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG. Der Besteuerung unterliegen nach dieser Vorschrift allgemein Geschäfte, die ein Recht auf Zahlung eines Geldbetrags oder auf einen sonstigen Vorteil (z. B. Lieferung von Wertpapieren) einräumen, der sich nach bestimmten Bezugsgrößen (z. B. Wertentwicklung von Wertpapieren, Indizes, Futures, Zinssätz...