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BFH Beschluss v. - V B 125/95

Die Antragstellerin, Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für 1985 bis 1987 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vor dem Finanzgericht (FG) Klage erhoben. Das Klageverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Klägerin wird vom Beklagten (Finanzamt -- FA --) aus Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis, die mit ihrer Unterschrift über nicht ausgeführte Leistungen ausgestellt wurden, gemäß § 14 Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG 1980) in Anspruch genommen. Das Verfahren beruht auf einer Steuerfahndungsprüfung bei zwei von der Klägerin gegründeten GmbH, deren Alleingeschäftsführerin sie war, sowie bei einem "Einzelunternehmen" der Klägerin -- betreffend die Streitjahre 1985 und 1986 --.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 859
BFH/NV 1996 S. 859 Nr. 11
DAAAB-38145

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