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BFH Urteil v. - IX R 39/95

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind im Streitjahr (1989) zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute. Die Klägerin hatte 1985 gemeinsam mit einer anderen Miteigentümerin zu je 1/2 ein als Baudenkmal anerkanntes Wohn- und Geschäftshaus zu einem Kaufpreis von 60 000 DM erworben. Die Eigentümerinnen ließen das durch einen Brandschaden stark beschädigte Gebäude in den Jahren 1985 bis 1989 instandsetzen. Die Aufwendungen hierfür trugen sie gemeinsam.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 468
BFH/NV 1997 S. 468 Nr. -1
WAAAB-38117

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