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BFH Urteil v. - VII R 53/95

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Rechtsanwalt. Er wurde zum Konkursverwalter des inzwischen verstorbenen H bestellt, über dessen Vermögen am ... das Konkursverfahren eröffnet wurde. Der Kläger führte ein sog. Ordnungsverfahren durch, weil es sich um einen masselosen Konkurs handelte. Die Kosten des Konkursverfahrens trugen die absonderungsberechtigten Gläubiger. Der Kläger verwertete im Auftrag der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut und führte die Bruttoerlöse an die Gläubiger ab. So veräußerte er mit Kaufvertrag vom ... Teile des Betriebsvermögens zum Preis von ... DM zuzüglich X DM Umsatzsteuer. Er meldete diesen Umsatz weder an noch entrichtete er die darauf entfallende Umsatzsteuer an den Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -- FA --).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 522
BFH/NV 1996 S. 522 Nr. 7
ZAAAB-37598

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