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BFH Beschluss v. - VIII S 2/94

Der Beklagte und Antragsgegner (das Finanzamt -- FA --) hatte im Anschluß an eine bei der "A-AG atypisch stille Gesellschaft" durchgeführte Außenprüfung am 26. September 1983 einen geänderten Gewinnfeststellungsbescheid für das Wirtschaftsjahr 1978 erlassen und die Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheides abgelehnt. Das Finanzgericht (FG) hatte die Vollziehung des Bescheides mit Beschluß vom 29. Juni 1984 für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens u. a. insoweit ausgesetzt, als in ihm Gewinne festgestellt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 917
BFH/NV 1995 S. 917 Nr. 10
OAAAB-37567

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