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BFH Beschluss v. - VIII B 31/95

Die Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) sind Gesellschafter der A- OHG, die sich in den Streitjahren 1979 bis 1984 mit dem Vertrieb und ab 1981 zunehmend auch mit der Herstellung von ... Waren befaßte. Die Waren bezog die OHG -- was streitig ist -- von der Firma X in Hongkong, die sie ihrerseits von der in Bangkok ansässigen Herstellerfirma Y bezog. Die Y kaufte das zur Produktion notwendige Messing von der in B/Pazifik ansässigen Z.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 344
BFH/NV 1996 S. 344 Nr. 4
VAAAB-37517

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