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BFH Beschluss v. - V B 36/95

Das Finanzgericht (FG) wies die Klage gegen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in Höhe von 20 DM wegen unterlassener Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für I-III/1993 ab. Es beurteilte die Ermessens entscheidung des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt -- FA --), nach der der Steuerpflichtige zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung mit geringeren Zuschlägen als 20 DM nur schwerlich angehalten werden könne, als ermessensfehlerfrei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1043
BFH/NV 1995 S. 1043 Nr. 12
NAAAB-37375

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