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OLG Frankfurt/M. 05.01.2004 20 W 290/03, NWB 50/2004 S. 393

Wohnungseigentum | Verwalterbestellung durch Mehrheitsbeschluss

Ein wichtiger Grund für die Abberufung bzw. Nichtwiederbestellung eines Wohnungsverwalters liegt vor, wenn eine Zusammenarbeit mit ihm unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört oder von vornherein nicht zu erwarten ist. Insoweit genügt eine Störung des Vertrauensverhältnisses zu einzelnen Wohnungseigentümern. Ein solcher Fall liegt vor, wenn ein Verwalter durch Maßnahmen in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer provoziert und durch sein Verhalten den Eindruck erweckt, er nutze seine Stellung und das Vertrauen der übrigen Wohnungseigentümer aus, um seine Interessen gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer durchzusetzen. Ein Wohnungsverwalter muss hiernach grundsätzlich das Vertrauen der Gesamtheit der Eigentümer genießen (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. - 20 W 290...